Kreditkartensperrung bei Kreditkartenverlust

Viele Millionen Verbraucher nutzen täglich die Kreditkarte für den bargeldlosen Zahlungsverkehr, da es sich bei dieser Karte um ein komfortables und zugleich um ein sicheres Zahlungsmittel handelt. Dieser weit verbreitete Nutzen der Kreditkarte hat allerdings auch zur Folge, dass es gehäuft zu Kreditkartenbetrugsfällen kommt. Dies kann der Fall sein, wenn ein Kreditkarteninhaber seine Kreditkarte zum Beispiel verliert oder wenn diese gestohlen wird. Bei einem Verlust könnte der Finder der Kreditkarte mit dieser Karte bezahlen oder mit der richtigen PIN auch Bargeld an Geldautomaten in der ganzen Welt abheben. Daneben reicht es bei einer Kreditkarte auch aus, wenn einem Kreditkartenbetrüger die Daten auf der Kreditkarte bekannt werden, denn zum Bezahlen im Internet werden lediglich die Informationen benötigt, welche sich auf der Kreditkarte befinden. Dazu zählt die Kreditkartennummer, das Verfallsdatum der Kreditkarte, sowie die Prüfziffer, welche auf der Rückseite der Kreditkarte aufgedruckt ist.


Damit es bei einem Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte bzw. bei Diebstahl der Kreditkartendaten nicht zu hohen finanziellen Folgen für den Kreditkarteninhaber kommt, sollte dieser die Kreditkarten sofort nach Kenntnis des Verlustes oder des Diebstahls sperren lassen. Dies ist für jeden Kreditkarteninhaber einfach über die Rufnummer 116 116 möglich. Diese Rufnummer gilt in ganz Deutschland und zugleich für alle Kreditkarteninhaber, egal von welchem Kreditkartenunternehmen die Kreditkarte ausgestellt wurde. Sollte sich der Kreditkarteninhaber im Ausland aufhalten, so muss der Kreditkarteninhaber lediglich die Landesvorwahl von Deutschland, die 0049 vorwählen. Die zentrale Sperrhotline für Kreditkarten ist innerhalb von Deutschland gebührenfrei erreichbar. Lediglich beim Anrufen vom Ausland aus fallen für den Anrufer Gebühren an.

Der zentrale Sperr-Notruf für Kreditkarten wird anhand der Kreditkartendaten herausfinden, welches Kreditkartenunternehmen für die Sperrung der Kreditkarte zuständig ist. Somit benötigt der Anrufende für die Kreditkartensperrung in erster Linie die Kreditkartennummer und zugleich kann auch zusätzlich das Verfallsdatum der Kreditkarte weiterhelfen. Durch den Anruf bei der Sperrhotline und der veranlassten Sperrung der Kreditkarte ist der Kreditkarteninhaber fast vollständig von der Haftung bei weiteren finanziellen Schäden entbunden. Der Kreditkarteninhaber muss lediglich für einen Betrag von etwa 50 bis 150 Euro, je nach Kreditkartenunternehmen, selbst haften. Weitere finanzielle Schäden, welche durch Verlust oder durch Diebstahl entstanden sind, muss der Kreditkarteninhaber durch den Anruf nicht mehr selbst tragen. Aus diesen Gründen sollte jeder Kreditkarteninhaber die Kreditkarte so schnell wie möglich sperren lassen, damit der finanzielle Schaden in Grenzen gehalten werden kann.

Nach der erfolgten Sperrung der Kreditkarte bieten viele Kreditkartenunternehmen den Karteninhabern einen schnellen Ersatz an. Dies ist vor allem bei einem Aufenthalt im Ausland wichtig, denn viele Kunden verzichten bei einer Reise auf das Mitführen von hohen Mengen an Bargeld, sondern nutzen lieber die Kreditkarte als sicheres Zahlungsmittel. Aus diesem Grund sind viele Kreditkarteninhaber bei einem Auslandsaufenthalt auf die Kreditkarte angewiesen. Je nach Kreditkartenunternehmen und Kreditkartenmodell gibt es auch die Möglichkeit, einen Ersatz der Kreditkarte innerhalb von 48 Stunden zu erhalten.